Fehler der Verwaltung erfordert neue Beschlussfassung

Wie inzwischen allgemein bekannt ist, hat im letzten Schulausschuss eine nicht vom Rat legitimierte Person an den Abstimmungen teilgenommen. Dadurch sind alle Beschlüsse wegen des Verstoßes gegen § 66 NKomVG i.V.m. der Geschäftsordnung des Rates insgesamt unwirksam. Keinesfalls aber kann es sein, dass verwaltungsseitig die Beschlüsse dann willkürlich korrigiert werden, so die Fraktionsvorsitzende der SPD, Margrit Cludius-Brandt.

Die Verwaltung, letztlich in Form der Bürgermeisterin bzw. deren Vertreter haben den ordnungsgemäßen Ablauf einer Sitzung zu gewährleisten. Dieses war bei der letzten Schulausschusssitzung leider nicht gegeben. Zu Beginn der Sitzung wurde eine Vertreterin der Elternschaft sogar noch förmlich vom Vertreter der Bürgermeisterin verpflichtet, der offensichtlich keine Liste der Ausschussmitglieder vorliegen hatte. Erst einen Tag später wurde den Ausschussmitgliedern mitgeteilt, dass hier ein Fehler passiert ist. Dies hat aber allein die Verwaltung zu verantworten und nicht die ehrenamtlich tätigen Elternvertreter. Die Verwaltung hätte daher schon von sich aus eine Wiederholung des Ausschusses vorgeben müssen.

Der Schulausschuss ist ein Ausschuss nach besonderen Rechtsvorschriften, welche Ausdrücklich die aktive Beteiligung von Eltern- und Lehrervertretung vorsehen. Die Beschlüssen dieses Ausschusses haben daher eine besondere Bedeutung. In keinem anderen Ausschuss der Stadt gibt es stimmberechtigte zugewählte Mitglieder. Diese ehrenamtliche Mitwirkung von Eltern- und Lehrervertretern sollte anerkannt und berücksichtigt werden

Fehler können passieren und sind nicht immer zu vermeiden. Man sollte aber auch dazu stehen und saubere Lösungen suchen, um diese zu korrigieren.