Ihre Kandidierenden im Wahlbereich Einbeck Kernstadt

Grundlage der Einteilung des Landkreises Northeim in 6 Wahlbereiche
  1. Die Wahlbereiche sollten, zur Wahrung der Grundsätze der Gleichheit der Wahl und der Chancengleichheit der Wahlbewerber*innen, eine möglichst gleiche Anzahl an Einwohner*innen haben.
  2. Legitime Abweichungen können sich aus den örtlichen Gegebenheiten ergeben. Örtliche Verhältnisse sowie der räumliche Zusammenhang können zwar als Kriterien in den Gewichtungsvorgang aufgenommen werden, sie können aber nicht generell und ohne zusätzliche Rechtfertigung, den Grundsatz der Wahlgleichheit überspielen.
  3. Die 25 %-Klausel als „Soll-Vorschrift“ darf nur bei Vorliegen eines
    verfassungslegitimen zwingenden Grundes erreicht werden und darf auch nur unter Berücksichtigung ganz erheblicher zwingender Gründe ausnahmsweise überschritten werden. Aufgrund aktueller Rechtsprechungen sollten bereits Abweichungswerte zwischen den Wahlbereichen von mehr als 15 % vermieden werden.
  4. Die tragenden Erwägungen für den Zuschnitt der Wahlbereiche sind darzustellen und insbesondere bei unterschiedlich großen Wahlbereichen die Gründe hierfür zu gewichten sowie transparent und nachvollziehbar für die Wahlberechtigten zu erläutern.
Kreistagsbeschluss zum Download

Die 3 Wahlbereiche im Bereich Einbeck

Wahlbereich I: Bad Gandersheim, Einbeck 3, Kalefeld

Wahlbereich I: Bad Gandersheim, Einbeck 3, Kalefeld

Der Wahlbereich I umfasst die Stadt Bad Gandersheim, die Gemeinde Kalefeld und von der Stadt Einbeck die ehemalige Gemeinde Kreiensen mit den Ortschaften: Ahlshausen-Sievershausen, Bentierode. Beulshausen, Billerbeck, Bruchhof, Erzhausen (einschl. Siedlung Leinetal), Garlebsen, Greene, Haieshausen, Ippensen, Kreiensen, Olxheim, Opperhausen (einschl. Osterbruch), Orxhausen, Rittierode, Rimmerode.

Wahlbereich II: Dassel, Einbeck 2

Wahlbereich II: Dassel, Einbeck 2

Der Wahlbereich II umfasst die Stadt Dassel, und von der Kernstadt Einbeck den Bereich nördlich der Trasse der Ilmebahn einschließlich der Ortschaften Avendshausen, Bartshausen, Brunsen, Dassensen, Hallensen, Holtensen, Holtershausen, Hullersen, Kohnsen, Naensen, Rengershausen, Stroit, Vardeilsen, Voldagsen und Wenzen.

Wahlbereich III: Einbeck 1, Moringen

Wahlbereich III: Einbeck 1, Moringen

Der Wahlbereich III umfasst die Stadt Moringen, und von der Kernstadt Einbeck den Bereich südlich der Trasse der Ilmebahn einschließlich der Ortschaften Andershausen, Buensen, Dörrigsen, Drüber, Edemissen, Iber, Immensen, Kuventhal, Negenborn, Odagsen, Salzderhelden, Strodthagen, Sülbeck, Vogelbeck und Volksen.