Der Geschwister-Scholl-Schule in Einbeck ist ein Lehrschwimmbecken mit Hebeanlage angegliedert. Das Schwimmbecken mit seinen Nebenräumen ist mittlerweile älter als 50 Jahre. Bereits 2013 war eine Sanierung der Einrichtung, insbesondere auch der Duschen und Umkleiden absehbar.

Die SPD hat sich von Anfang an für einen Erhalt des Lehrschwimmbeckens ausgesprochen. Für uns war und ist es unverzichtbar, dass insbesondere junge Menschen so früh wie möglich das Schwimmen erlernen. Die zunehmende Zahl von Badeunfällen geht darauf zurück, dass die Förderung des Schwimmunterrichts leider vernachlässig wird. Hier in Einbeck haben wir engagierte Lehrkräfte und Vereine und mit dem Hallen- und Freibad, der Schwimmhalle in Greene und dem Lehrschwimmbecken der Geschwister-Scholl-Schule ideale Bedingungen um Menschen jeden Alters für das Schwimmen begeistern zu können.

Deshalb haben wir uns schon in der Ratssitzung am 16.09.2015 für weitere Maßnahmen zum Erhalt und der Sanierung des Lehrschwimmbeckens ausgesprochen. Der Förderverein leistet dabei unschätzbare Arbeit. Inzwischen wurde einiges saniert oder erneuert (Filteranlage, Fenstererneuerung, Luftheizung etc.). Eine Sanierung der Sanitärräume ist seit der Erbauung nicht oder nur im kleinen Maße erfolgt.

Durch einen Anbau an der Giebelseite sollen 2 Duschräume, jeweils mit WC-Anlagen, ein behindertengerechter Duschraum und ein behindertengerechter Aufzug zum Schwimmbecken in das Obergeschoss geschaffen werden. Im Obergeschoss ist ein Aufenthaltsraum / Gymnastikraum und ein Lagerraum für diverse Gegenstände wie Schwimmhilfen, Lehrmaterial und Reinigungsgerät vorgesehen.

Durch diese Baumaßnahme wird sichergestellt, dass sowohl Vereinsmitglieder, Schülerinnen und Schüler, Rettungskräfte als auch Senioren und künftig auch Menschen mit Behinderungen die Einrichtungen nutzen können und das zu zeitgemäßen Umständen.

Für die Realisierung des vorgesehenen Anbaus wurden die Kosten auf 730.000 € geschätzt. Das Landesprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ sieht u.a. für Investitionen in Hallenschwimmbäder eine Förderung von bis zu 90 % vor. Der notwendige Eigenanteil von 73.000 € wurde im Haushalt für 2021 bereitgestellt.